Kundinnen für Sparkassen nicht existent

Kundinnen für Sparkassen nicht existent

 

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Klage von Marlies Krämer für die weibliche Form in Formularen: Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt die Ausgrenzung von Frauen als legitim. Anstatt dafür zur sorgen, dass im Jahr 2018 in allen Formularen auch Frauen – und noch besser: alle Geschlechter – mitgenannt werden, wird das weibliche Geschlecht einfach negiert. Frauen dürfen in Deutschland zwar inzwischen ein eigenes Konto besitzen und selber Geld verdienen, aber nicht in Formularen mitgenannt werden. Somit sind sie für die Banken, bei Steuererklärungen und anderen Institutionen eigentlich nicht existent oder nur Anhängsel. Denn dort ist die Ansprache nach wie vor meistens nur „Kunde“, „Kontoinhaber“ oder „Steuerpflichtiger“.

Der Bundesgerichtshof argumentierte, dass die Anrede „Kunde“ für Frauen weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sei. Frauen hätten kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen.

Das Urteil vom BGH ist frauenfeindlich und anachronistisch. Die Bezeichnung „Kunde“ oder „Kontoinhaber“ ist eindeutig männlich konnotiert und nicht geschlechtsneutral. Das heißt, die Hälfte der Menschheit wird in diesen Formulierungen einfach ausgeblendet. Die Richterinnen hätten mit einem anderen Urteil heute die Möglichkeit gehabt, für ein Stück mehr Gleichstellung in diesem Land zu sorgen. Diese Chance haben sie leider verwirkt.